§14 Begräbnis

Beim Todesfall eines Mitgliedes sollen möglichst viele Vereinsmitglieder den Verstorbenen das letzte Geleit geben, um so den Gemeinsinn und die Eintracht auch nach außen hin zu dokumentieren.
Ebenso ist jedem Mitglied, wenn möglich, durch die Fahne das letzte Geleit zu geben.
Verstorbene Vorstandsmitglieder werden, wenn möglich, von amtierenden Vorstandsmitgliedern getragen.

Zum Seitenanfang