Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt in Form einer schriftlichen Erklärung an den Oberst bzw. Geschäftsführer oder durch Ausschluss von Seiten des Vorstandes bzw. der Generalversammlung.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt in Form einer schriftlichen Erklärung an den Oberst bzw. Geschäftsführer oder durch Ausschluss von Seiten des Vorstandes bzw. der Generalversammlung.